pioch

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Neuner,

 

die Landsberger Mitte stellt folgenden Antrag und Anfrage:

 

1. Antrag auf Erweiterung der Tempo 30 Beschränkung

Die nördliche Begrenzung (evangelischer Kindergarten) ist unbestritten.

Die südliche Begrenzung soll aber bis an die Ecke von-Kühlmann-Straße/ Sonnenstraße versetzt werden (wie es vor der Sanierung der Straße bereits der Fall war).

 

Begründung: Neben der allgemein bekannten Ein- und Ausfahrtsproblematik der Anwohner in diesem Bereich, erreichen unsere Fraktion vermehrt Beschwerden über diese Gefahrenstelle für Fahrradfahrer und für Fußgänger. Die bestehenden Engstellen werden dabei häufig durch den Schwerlastverkehr verschärft.

Außerdem ist auch der Zebrastreifen auf der Höhe der Frühlingsstraße zum Teil gefährdet. In diesem Zusammenhang sind der Landsberger Mitte auch polizeilich aufgenommene Vorfälle bekannt. 

 

      Beschilderung und Straßenmakierung ist derzeit

      scheinbar widersprüchlich versetzt angebracht.

      Zum Teil schlechte Einsichtmöglichkeiten

      wie hier bei der Frühlingsstraße.

 

 

Anmerkung: Dies löst freilich nicht die Gefahrenstelle für Fahrradfahrer in der lang gezogenen Kurve zwischen dem Gelände der Pflugfabrik und dem Mutterturm in südlicher Fahrtrichtung. Hier sind regelmäßig Fahrzeuge mit zu hoher Geschwindigkeit zu beobachten und Radfahrer weichen daher oft auf die Gehwege aus.

Die Landsberger Mitte bittet daher zu diesem Punkt um Informationen, ob auch hier mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung reagiert werden kann. Eine gleichwertige Alternative wäre das Umleiten der Fahrradfahrer seitlich am Herkomer Park entlang. 

 

2. Hilfsantrag

Die Landsberger Mitte beantragt hilfsweise, sofern der obige Antrag sachlich nicht umsetzbar ist, die Anpassung der südlichen Tempo 30 Beschränkung in folgender Hinsicht:

Zur Sicherheit der überquerenden Passanten am Zebrastreifen wird beschlossen, dass eine Gleichsetzung der Verkehrsschilder sowohl in südlicher als auch in nördlicher Fahrtrichtung vollzogen wird. Damit soll die Tempo 30 Beschränkung für den Kfz- Fahrer deutlicher hervorgehoben werden, da gegenwärtig die Schilder noch versetzt stehen (außerdem steht die auf der Straße angebrachte Markierung scheinbar im Widerspruch dazu).

 

Begründung: Als eine wesentliche Fußwegbeziehung von West nach Ost (Schülerbahnhof, Altstadt etc.) bedarf dieser Zebrastreifen großer Aufmerksamkeit. Nach unseren Informationen gab es bereits polizeilich bekannte Vorfälle an diesem Zebrastreifen. Geschuldet wird dies wohl auch zum Teil dadurch, dass der Einblick für den Autofahrer in die Frühlingsstraße und deren Fußwege nur eingeschränkt möglich ist. 

 

3. Anfrage zum Schwerlastverkehr

Die Landsberger Mitte bittet um aktualisierte Informationen über die Auswirkungen des LKW-Verkehrs auf den Lechhang in der von-Kühlmann-Straße.

Auslöser unserer Anfrage ist die vermehrte Berichterstattung in den Medien über die Belastung/ Beschädigung der Straßen durch den Schwerlastverkehr. Als Beispiel wird aus der „Zeit-online“ vom 28.07.2011 zitiert:

„Die verheerende Wirkung, die eine Kraft entfaltet, steigt nicht linear mit ihrer Größe, sondern erheblich stärker an – eine zehnmal so große Kraft erzielt mehr als die zehnfache Wirkung.Das wissen auch Straßenbauingenieure. Sie rechnen seit Jahrzehnten mit dem sogenannten Vierte-Potenz-Gesetz. Das besagt, dass der Verschleiß der Straße durch ein Fahrzeug mit der vierten Potenz seines Gewichts steigt, jeweils bezogen auf eine Achse.

Ein Rechenbeispiel: Ein gewöhnlicher Pkw mit einer Tonne Gewicht drückt mit 500 Kilo pro Achse auf die Straße. Bei einem vierachsigen 30-Tonner lasten pro Achse 7,5 Tonnen auf der Straße, das ist das 15-Fache. Das Vierte-Potenz-Gesetz sagt nun: Die Belastung für die Straße und damit der angerichtete Schaden ist pro Achse nicht 15-mal so groß wie beim Pkw, sondern der Faktor beträgt 15⁴, also 15x15x15x15, das ist 50.625.“

Hinsichtlich solcher Zahlen bestehen natürlich Bedenken, ob nicht auch in der von-Kühlmann-Straße in ihrer gegenwärtigen Situation Schäden entstehen, deren Beseitigung nur kostenintensiv möglich wäre.

Wir bitten daher um eine Bewertung folgender Szenarien:

 

  1. keine Veränderung
  2. Sperrung der von-Kühlmann-Straße für den Schwerlastverkehr im Hangbereich. Die Zu- und Abfahrt zur Pflugfabrik würde dann vom Süden her erfolgen
  3. nur eine einseitige Befahrbarkeit für den Schwerlastverkehr. 
  4. vollständige Sperrung für den Schwerlastverkehr

 

Wir bitten hinsichtlich dieser Punkte um eine Bewertung, die im Kontext mit den Auswirkungen auf die umliegende Infrastruktur steht, um ungewollte Wechselwirkungen zu verhindern.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Jonas Pioch                  Axel Flörke                    Hans-Jürgen Schulmeister