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Lechsteg Günstigere Variante wäre nicht behindertengerecht

 

VON THOMAS WUNDER

 

Landsberg Die Befürworter und Gegner einer Fußgängerbrücke über den Lech südlich von Landsberg sind in der jüngsten Sitzung des Stadtrates heftig aneinandergeraten (LT berichtete). Dabei warfen die Gegner der Mehrheit aus CSU und SPD sowie OB Ingo Lehmann unfaires Vorgehen vor, weil der Antrag für ein Ratsbegehren ohne Erklärung in der Sitzungsvorlage aufgeführt wurde. Kritik gab es auch an der Ausführung der Brücke, die für weniger als eine Million Euro gebaut werden soll. Vor allem die Tatsache, dass sie laut Planung nicht behindertengerecht ist, stieß auf Unverständnis. Am Sonntag, 17. Januar, können die Bürger darüber entscheiden – in zwei Bürgerentscheiden, deren Grundlage ein Bürgersowie ein Ratsbegehren ist.

 

Bei der Begründung ihres Antrags auf ein Ratsbegehren brachten die Befürworter – für die CSU Helmut Weber, für die SPD Dieter Völkel – noch einmal ihre Argumente für den Bau einer Fußgängerbrücke nördlich der Staustufe 15 vor. Sie nannten die Förderung des Kurzzeittourismus, die Steigerung der Lebensqualität, die Anbindung der Baugebiete im Südwesten der Stadt und die Naherholung. Mit dem Ratsbegehren solle dem Bürger darüber hinaus eine Wahlmöglichkeit zur Frage des Bürgerbegehrens geboten werden, wie Helmut Weber sagte. Er hatte im Namen der CSUFraktion den Antrag gestellt, der am Vortag der Sitzung bei der Verwaltung eingegangen war.

 

In der Sitzungsvorlage für die Stadträte, die in der Regel einige Tage vor der Sitzung verschickt wird, fand sich aber schon der Begriff „Ratsbegehren“. Dies kritisierten vor allem Christoph Jell und Dr. Reinhard Steuer von der UBV. Sie vermuteten, dass der Antrag schon länger bekannt gewesen sei und daher auch eine Erläuterung in der Sitzungsvorlage möglich gewesen wäre. „Das ist kein Fair Play“, sagte Reinhard Steuer. Er habe sich nicht darauf vorbereiten können.

 

„Ich fühle mich zum ersten Mal wirklich diskriminiert.“ Jonas Pioch

 

Ludwig Hartmann (Grüne) sprach von einem „Schaufenster- Antrag“. Schließlich könne die Stadtratsmehrheit aus CSU und SPD eine Deckelung der Baumaßnahme auch ohne Ratsbegehren beschließen. Er wundere sich zudem, dass der Antrag nicht von beiden Fraktionen gemeinsam gestellt wurde. Mit der Entscheidung für das Ratsbegehren würden die beinahe 3000 Bürger, die mit ihren Unterschriften ein Bürgerbegehren möglich gemacht haben, hintergangen.

 

Ludwig Hartmann (Grüne) sprach von einem „Schaufenster- Antrag“. Schließlich könne die Stadtratsmehrheit aus CSU und SPD eine Deckelung der Baumaßnahme auch ohne Ratsbegehren beschließen. Er wundere sich zudem, dass der Antrag nicht von beiden Fraktionen gemeinsam gestellt wurde. Mit der Entscheidung für das Ratsbegehren würden die beinahe 3000 Bürger, die mit ihren Unterschriften ein Bürgerbegehren möglich gemacht haben, hintergangen.

 

Diese Variante kann aber nicht behindertengerecht ausgeführt werden, wie der Oberbürgermeister sagte. Die Planung sehe auch nur eine Breite von 2,10 Meter vor. Radfahrer müssten daher absteigen. Jonas Pioch (UBV), der aufgrund seiner Behinderung auf einen Rollstuhl angewiesen ist, war empört: „Ich fühle mich zum ersten Mal wirklich diskriminiert“, sagte er. Die Behindertenbeauftragte Barbara Juchem (CSU) kritisierte die Planung, stimmte dem Ratsbegehren aber mit der Begründung zu, der Bürger könne ja dagegen votieren.

 

Kritik von OB Ingo Lehmann und Stadtrat Dieter Völkel gab es für Wolfgang Neumeier. Der Vorsitzende der Landsberger UBV hatte die Planungen für eine Hängebrücke vorangetrieben. Es liege der Verwaltung keine alternative Planung vor, sagte Ingo Lehmann. Neumeier verteidigte sich gestern gegenüber dem LT. Er habe schriftliche Unterlagen, Berechnungen und Pläne vorgelegt sowie Vorträge zum Thema vor den Fraktionen von CSU und SPD gehalten.