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Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Neuner,

 

die Fraktion der Landsberger Mitte stellt folgenden Antrag:

die Änderung der Satzung für das Alten- und Pflegeheim der Heilig-Geist-Spital-Stiftung mit dem Ziel der Einrichtung eines Stiftungsrats. Die Ausgestaltung der Zuständigkeiten des Stiftungsrates kann analog der üblichen Regelungen für die Werkausschüsse erfolgen. Die Zusammensetzung kann jedoch in der Hinsicht abweichen, dass im Stiftungsrat nur jeweils ein Stadtratsmitglied jeder Fraktion vertreten ist.

 

Begründung:

Die Rechtsform der Stiftung ist historisch bedingt, ist aber aus unserer Sicht durchaus vergleichbar mit dem sonst üblichen Betrieb von Eigenbetrieben. Für diese sieht die Gemeindeordnung einen so genannten Werksausschuss vor. Es erscheint daher sinnvoll, dass man eine durch Stadtfinanzen unterstützte Einrichtung auch der Kontrolle der gewählten Bürgervertreter unterwirft.

Im Stadtrat und in der Öffentlichkeit wird sehr kritisch der Umgang mit dem Heilig-Geist-Spital diskutiert. Der demographische Wandel ist aber ein andauernde Prozess, der sich nicht durch ein „Ja“ oder „Nein“ zur städtisch angebotenen Altenpflege für die Stadt endgültig lösen lässt. Es wird eines von vielen Puzzleteilen sein, dass wir zu lösen haben, um ein einheitliches Bild für die Altenpflege zu erhalten. Als Stadträte sind wir auf zeitnahe Informationen angewiesen, um diese sachgerecht in Entscheidungen umsetzen zu können. Diesem Optimum können wir aber nur gerecht werden, wenn wir direkt an vorgelagerten Prozessen beteiligt sind. Im Rahmen der jetzigen Satzung ist eine unmittelbare Beteiligung der Stadträte ausgeschlossen, die durch die Einrichtung eines Stiftungsrates ausgeglichen werden könnte.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Jonas Pioch                    Axel Flörke